Behandlungspflege

Das sind die Leistungen im Bereich der Behandlungspflege (= Krankenpflege):
Wir wechseln zum Beispiel Verbände, versorgen Wunden, Katheder, Drainagen und Sonden, geben Spritzen und Medikamente, messen Blutzucker, überwachen Ihren Insulinspiegel, wechseln Kompressionsstrümpfe.

Diese Leistungen werden von Ihrem Arzt verordnet (Rezept) und müssen von der Krankenkasse genehmigt werden (SGB V).

Bei Bedarf erklären wir pflegenden Angehörigen und Patienten auch ausführlich pflegerische Tätigkeiten und leiten sie an, diese selbstständig zu üben und durchzuführen. Diese Anleitung trägt nach genehmigter Verordnung ebenfalls die Krankenkasse.