Rehabilitation für pflegende Angehörige

2013 trat das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) in Kraft. U.a. erleichtert es pflegenden Angehörigen, Leistungen zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation in Anspruch zu nehmen. Nur wenige aber wissen, was dies in der Praxis bedeutet.

Auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit  findet sich diese Information: „In der Krankenversicherung werden bei anstehenden Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen die besonderen Belange von pflegenden Angehörigen ihren Bedürfnissen entsprechend besser berücksichtigt. Darüber hinaus ist es nun möglich, einen pflegebedürftigen Angehörigen im Rahmen einer Kurzzeitpflege ebenfalls in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation unterzubringen und dort pflegen und betreuen zu lassen, während die Pflegeperson in der Nähe selbst medizinische Vorsorge betreibt oder Leistungen zur Rehabilitation erhält.“

Pflege überfordert auf Dauer seelisch und körperlich

DSCF6816Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgt, braucht jede Menge Kraft. Viele unterschätzen die Folgen der ständigen Belastungen durch Stützen, Halten, Heben, Tragen während der Pflegetätigkeiten, die Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft ohne Pause und mit zu wenig Schlaf, der seelischen Anspannung wegen der ständigen Alarmbereitschaft oder der permanenten Überforderung bei Patienten mit chronischen Schmerzen oder Demenz. Die Folgen dieser dauerhaften Überlastungen sind oft körperliche Schäden, schwere Erkrankungen, Erschöpfungszustände, die oft in Depressionen führen können.

Aber wer einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgt, der stellt seine eigenen Bedürfnisse und Interessen viel zu oft hinten an oder hat ein schlechtes Gewissen, wenn er einmal etwas nur für sich selbst tun möchte. Erkennen Sie sich wieder? Oder haben Sie eines oder mehrere dieser Symptome: Rückenschmerzen, Schlaflosigkeit, Verdauungsprobleme, Herzrasen, Atemnot, Ängste? Dann sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die Möglichkeiten einer stationären Rehabilitation.

Wem es schwer fällt, sich für drei bis vier Wochen von seinem pflegebedürftigen Angehörigen zu trennen, der kann ihn nun ganz in seiner Nähe unterbringen und versorgen lassen. Die Krankenkassen geben Auskunft über entsprechende Angebote.

Was tun bei ambulanten Reha-Leistungen?

Statt stationärer Rehabilitation erhalten Versicherte oft zunächst ambulante Leistungen, die sie ganz in ihrer Nähe wahrnehmen können. Aber auch dann muss die stundenweise Versorgung des pflegebedürftigen Angehörigen gewährleistet sein. Wenn Sie von Ihrem Arzt ambulante medizinische Vorsorge oder Reha-Leistungen verordnet bekommen, dann rufen Sie uns einfach an: Telefon 030/7 94 07-13. Wir kümmern uns um ihren Angehörigen, damit Sie in Ruhe etwas für Ihre Gesundheit tun können.

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