Entlastung pflegender Angehöriger


Ersatzpflege (Verhinderungspflege)

Wer einen Angehörigen länger als ein Jahr pflegt, hat Anspruch auf Ersatzpflege – auch Verhinderungspflege genannt. Damit kann man sich für maximal 28 Tage pro Jahr vertreten lassen – etwa durch Mitarbeiter von vita:bless.

Ersatzpflege kann man als pflegender Angehöriger für einen Urlaub oder eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme (Kur) verwenden, aber auch Tage oder sogar stundenweise in Anspruch nehmen. Etwa dann, wenn man z. B. eine Einladung, einen eigenen Arzttermin, einen Theaterbesuch, eine Kaffeerunde oder ähnliche Termine nicht wahrnehmen kann, weil man niemanden finden, der sich solange um den pflegebedürftigen Angehörigen kümmert. Die Mitarbeiter von vita:bless stehen dafür bereit.

Neu ab 2013: Bislang wurde die Zahlung eines Pflegegeldes während der Verhinderungspflegezeiten eingestellt, jetzt zahlen die Pflegekassen die Hälfte des Pflegegeldes jeweils bis zu vier Wochen weiter.

Werden die Kosten nicht von der Pflegekasse übernommen, weil Sie als Angehöriger die Pflege noch keine 12 Monate übernommen haben, dann können Sie unser Angebot auch als Privatzahler in Anspruch nehmen (Preisliste im Downloadbereich).

Besondere Betreuungsleistungen
Wenn Sie sich um einen Angehörigen mit Demenz kümmern, dann kennen Sie das: Menschen mit Demenz kann man schon bald nicht mehr alleine lassen. Sie haben also einen besonderen Betreuungsbedarf und können für besondere Betreuungsleistungen monatlich auf Antrag 100 oder 200 Euro erhalten – sogar dann, wenn sie noch keine der drei Pflegestufen erhalten.

Ab Januar 2013 wird es mehr: Dann kann man zusätzlich noch ein monatliches Pflegegeld von weiteren 120 Euro oder Pflegesachleistungen bis 225 Euro erhalten.
Wir bieten für Menschen mit Demenz aktivierende und qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen wie sie gesetzlich festgelegt sind (§ 45 SGB XI).

Wir kümmern uns bei Ihnen zu Hause, in unseren betreuten Wohngemeinschaften oder in unseren vita:bless-Betreuungsgruppen um Ihren von Demenz betroffenen Angehörigen, unterhalten und betreuen ihn liebevoll, damit Sie selbst eine wohlverdiente Auszeit nehmen können.